Dolmetschen
Das Dolmetschen vor Gericht oder für die Polizei zeichnet sich durch seine Verbindlichkeit und Verlässlichkeit aus - hier hat jedes Wort Gewicht. Dolmetscher, die für gerichtliche und behördliche Zwecke arbeiten, haben in aller Regel ihre Qualifikation nachgewiesen und sind im Bundesland Sachsen durch das Oberlandesgericht Dresden für ihre jeweiligen Arbeitssprachen öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.
Im Gerichtsverfassungsgesetz wird festgehalten, dass der Dolmetscher "treu und gewissenhaft" zu übertragen habe. Dort ist auch geregelt, dass die Bestellung und allgemeine Beeidigung bundesweit gültig ist: "Ist der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid." (GVG § 189, 2)
Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9
Das Erbringen von Dolmetschleistungen für Gerichte und behördliche Zwecke ist durch den Eid an den Leistungserbringer gebunden. Entsprechende Einsätze als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher für die englische und russische Sprache wurden absolviert am Bundesverwaltungsgericht, Landgericht Leipzig, Sozialgericht Leipzig, Amtsgericht Leipzig, Sächsischen Finanzgericht sowie bei Polizeibehörden und Notaren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Martin Arndt - Öffentlich bestellter Dolmetscher für Englisch und Russisch
Erfahrung als Gerichtsdolmetscher in Zivil- und Strafprozessen
24h-Service für Behörden - Ein Anruf genügt!