ÜBERSETZEN
Das Sprachbüro Leipzig ist Ihr Ansprechpartner für bestätigte Übersetzungen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Russisch sowie für Fachübersetzungen in den Bereichen Technik und Recht.
Bestätigte Übersetzung
Die Ausfertigung von bestätigten Übersetzungen für Gerichte und behördliche Zwecke ist durch den Eid an den Leistungserbringer gebunden.
Fachtextübersetzung
Wir bieten Fachübersetzungen in den Bereichen Automotive, Bauwesen, Energiewirtschaft sowie Vertragsrecht, Strafrecht und Familienrecht an.
Eilübersetzung
Ein Kaufvertrag muss überraschend doch noch für den morgigen Termin beim Notar übersetzt werden? Ein Rechtshilfeersuchen wird dringend für weitere Ermittlungen auf Englisch benötigt?
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung unterzeichnet Martin Arndt den Bestätigungsvermerk und setzt seinen Rundstempel als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer. So bestätigte Übersetzungen sind nach der Zivilprozessordnung bundesweit vor allen Gerichten verwendbar (§ 142 ZPO).
Bei Rechtsübersetzungen sind wir auf Rechtshilfeersuchen, Vorladungen sowie Vertragsrecht spezialisiert. So können wir nicht nur Lieferverträge, sondern auch Abnahmeverträge oder andere rechtliche Texte mit technischem Hintergrund gut übersetzen. Hier greifen unsere Zahnräder ineinander!
Ob es Ihre Unterlagen zur Eheschließung im Ausland sind oder Ihre Abschlussurkunden für die Bewerbung im Ausland - das Sprachbüro Leipzig ist Ihr Ansprechpartner für umfangreiche oder eilige Übersetzungen, die wir zuverlässig und zeitnah im Kollegenverbund bearbeiten und liefern - gern auch digital!
WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?
Für ein Angebot benötigen wir das zu übersetzende Original
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit der zu übersetzenden Datei, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Alternativ freuen wir uns auch über einen Anruf von Ihnen. Wir beraten Sie kostenfrei, unverbindlich und umfassend!